
Bei den Versorgungswerken der kammerfähigen Berufen handelt es sich um Einrichtungen zur Versorgung von selbständigen Berufen, die in Kammern organisiert sind wie z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater usw. Versorgungswerke sind nach Landesrecht eingerichtete juristische Personen des öffentlichen Recht...
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